Friederike Reidick | Rechtsanwältin & Mediatorin, Fachanwältin für Steuerrecht

Ehe- und Familienrecht

Die Entscheidung zur Trennung ist rasch getroffen. Die Folgen einer Scheidung sind dagegen wenig bedacht. Umso wichtiger ist es, gegebenenfalls noch vor der Trennung einen Ansprechpartner zu finden, der auch bei der Feststellung, Geltendmachung und Durchsetzung berechtigter Ansprüche behilflich ist.

Dabei lege ich Wert darauf, dass Konflikte frühzeitig gemildert werden und die Beteiligten möglichst einvernehmlich und freundschaftlich ihre Fragen zum Vermögensausgleich, Unterhalt, Sorgerecht und ggf. Ehevertrag klären.

Im Bereich der Vermögensauseinandersetzung bei Trennung oder Scheidung geht es oftmals weniger um die Klärung juristischer als um die Lösung wirtschaftlicher Fragen und um die Vermögenssicherung. Trotz emotionaler Anspannung unter den Beteiligten sind weit reichende Entscheidungen zu treffen, die wirtschaftliche und steuerliche Folgen haben. Hier hat sich in vielen Fällen meine Kompetenz als Fachanwältin für Steuerrecht und als vermittelnde Mediatorin bewährt.

Meine oberste Maxime ist, der Besonderheit des jeweiligen Falles gerecht zu werden. Welcher Lösungsweg in der individuellen Situation der richtige ist, ergibt sich in enger Zusammenarbeit mit der Mandantin bzw. dem Mandanten.

Meine Mandanten schätzen mein persönliches Engagement und die einfühlsame Begleitung durch diese für sie so schwierige Zeit.


Als außergerichtliche Methode der Konfliktlösung hat sich auch im Bereich des Familien- und Vermögensrechtes das Verfahren der Mediation bewährt. Gerne informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch über diese Möglichkeit, Konflikte einvernehmlich zu lösen.




Vorsorgevollmacht
Berichte in den Medien über prominente Patienten, die an Alzheimer erkrankt sind, haben das Thema Vorsorge bei alters-, krankheits- oder unfallbedingter Entscheidungsunfähigkeit in die Öffentlichkeit gerückt. Wer sich ein selbstbestimmtes Leben wünscht, sollte seine Vorstellungen für den Fall, dass er seinen Willen eines Tages nicht mehr äußern kann, rechtzeitig in einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung niederlegen.
Lesen Sie hier, worauf es ankommt ...